§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Verträge über den Kauf von Betonmischungen, die Kunden an der Beton-Tankstelle (Selbstbedienungsterminal) der KSW-Beton GmbH abschließen.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn KSW-Beton ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragspartner und Kontakt
KSW-Beton GmbH
Louisenweg 8
56593 Niedersteinebach
Geschäftsführer: Tobias Klein, Maurice Simon, Johannes Wolfshohl
Handelsregister: Amtsgericht Montabaur, HRB 31005
Telefon: +49 155 69014774
E-Mail: info@ksw-beton.de
§ 3 Vertragsschluss am Terminal
(1) An der Beton-Tankstelle wählt der Kunde Art und Menge der gewünschten Betonmischung über das Selbstbedienungsterminal aus.
(2) Die Anzeige von Produkten und Preisen am Terminal stellt eine Aufforderung zur Bestellung dar, kein bindendes Angebot von KSW-Beton.
(3) Diese AGB sind auf der Website https://ksw-beton.de/ oder vor Ort einsehbar. Mit der verbindlichen Auslösung der Bestellung (z. B. Bestätigen am Terminal) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab und erklärt zugleich sein Einverständnis mit diesen AGB.
(4) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch KSW-Beton zustande, die regelmäßig durch den Start des Mischvorgangs bzw. die Bereitstellung der Ware erfolgt.
§ 4 Mindestbestellmenge
Die Mindestbestellmenge beträgt 0,25 m³ Betonmischung pro Bestellung. Geringere Mengen können nicht angenommen werden.
§ 5 Produktbeschreibung und Qualitätshinweis
(1) KSW-Beton verkauft Betonmischungen in den am Terminal angegebenen Zusammensetzungen.
(2) Soweit am Terminal nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich nicht um normgeprüften oder zertifizierten Beton nach DIN EN 206 oder vergleichbaren Normen. Angaben zu Mischungsverhältnissen und Festigkeit sind Richtwerte.
(3) Für die Verwendung bei tragenden oder sicherheitsrelevanten Bauteilen empfiehlt KSW-Beton, vorab fachkundigen Rat (z. B. Statiker) einzuholen.
§ 6 Betriebszeiten und Verfügbarkeit
(1) Die Beton-Tankstelle ist in der Regel täglich von 6:00 bis 20:00 Uhr in Betrieb; aktuelle Öffnungszeiten können den Aushängen vor Ort oder der Website entnommen werden.
(2) Ein Anspruch auf Verfügbarkeit der Tankstelle oder bestimmter Produkte zu jeder Zeit innerhalb der Öffnungszeiten besteht nicht, etwa bei technischen Störungen, Wartungsarbeiten oder Rohstoffengpässen.
§ 7 Stornierung und Auftragsbindung
(1) Ab dem Start des Mischvorgangs ist eine Stornierung ausgeschlossen, da die Mischung speziell für die Bestellung hergestellt wird. Der Kaufpreis wird in diesem Fall fällig, auch wenn der Kunde die Ware nicht abholt.
§ 8 Verarbeitungszeit und Wasserzugabe
(1) Frischbeton ist zeitkritisch; die Verarbeitungszeit ab Herstellung beträgt in der Regel bis zu 90 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Qualität nicht mehr zugesichert werden.
(2) Der Kunde kann am Terminal gegen Aufpreis optional ein Verzögerungsmittel zubuchen, das die Verarbeitungszeit der Mischung verlängert. Die genaue Dauer hängt vom gewählten Produkt ab und wird am Terminal angezeigt. Ohne ausdrückliche Auswahl dieser Option gilt die Verarbeitungszeit gemäß Absatz (1).
(3) Verzögerungen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. Anfahrt, Wartezeit) gehen zu dessen Lasten.
(4) Eine nachträgliche Zugabe von Wasser oder sonstigen Zusatzmitteln durch den Kunden nach Übergabe ist nicht zulässig, da hierdurch Mischungsverhältnis, Festigkeit und weitere Betoneigenschaften nachweislich negativ beeinflusst werden. Eine hierauf zurückzuführende Qualitätsminderung ist von der Gewährleistung ausgenommen (siehe § 16).
§ 9 Verladen, Fahrzeugeignung und Transportverantwortung
(1) Das Verladen der Betonmischung erfolgt durch den Kunden bzw. in seinem Auftrag; KSW-Beton stellt hierzu lediglich die technische Anlage (z. B. Füllvorrichtung) zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug für die bestellte Menge geeignet ist und die zulässige Gesamtmasse sowie die Vorschriften zur Ladungssicherung eingehalten werden.
(3) Für Schäden am Fahrzeug oder an der Ladung, die auf eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Beladung oder Überladung zurückgehen, haftet KSW-Beton nicht.
§ 10 Schutzausrüstung und Arbeitssicherheit
(1) Beton ist alkalisch (pH-Wert > 12); bei Haut-, Schleimhaut- oder Augenkontakt sind Reizungen oder Verätzungen möglich.
(2) KSW-Beton weist auf diese Gefahren durch Beschilderung und Sicherheitsdatenblätter hin und empfiehlt dringend das Tragen geeigneter Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille, geeignetes Schuhwerk) im Umgang mit der Ware.
(3) Kinder und Unbefugte sind vom Betriebsgelände fernzuhalten.
§ 11 Entsorgung von Betonresten
Nicht verbrauchte oder ausgehärtete Betonreste dürfen nicht über Kanalisation, Gewässer oder öffentliche Flächen entsorgt werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung obliegt dem Kunden; eine Rücknahme durch KSW-Beton erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 12 Technische Beratung
Mündliche oder telefonische Hinweise zu Mischungen, Mengen oder Verwendungszwecken sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei sicherheitsrelevanten Anwendungen empfiehlt KSW-Beton, vorab fachkundigen Rat einzuholen.
§ 13 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die am Terminal angezeigten Preise sind netto Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Kunden direkt am Terminal, entweder durch sofortige Zahlung (z. B. per Kartenzahlung) oder, soweit am Terminal als Option auswählbar, auf Rechnung.
(3) Bei Auswahl der Zahlungsart “Rechnung” am Terminal ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern, 5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern).
§ 14 Gefahrenübergang und Eigentumsvorbehalt
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware am Terminal/Verladeort auf den Kunden über.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der KSW-Beton GmbH.
§ 15 Abnahme und Mängelanzeige
(1) Der Kunde hat die Ware bei Übergabe auf offensichtliche Mängel und die richtige Menge zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind möglichst noch vor Verlassen des Betriebsgeländes anzuzeigen.
(3) Versteckte Mängel sollten innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung angezeigt werden; gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377
§ 16 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Gegenüber Unternehmern verkürzt sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf 12 Monate ab Gefahrübergang. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren ab Lieferung.
(3) Mängel, die auf einer eigenmächtigen Veränderung der Mischung durch den Kunden (z. B. nachträgliche Wasserzugabe) oder auf unsachgemäßer Lagerung/Verarbeitung durch den Kunden beruhen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
§ 17 Haftung
(1) KSW-Beton haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 18 Widerrufsrecht
(1) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden (individuell angemischte Betonsorten) sowie für Waren, die nach Anlaufen der Anlage hergestellt wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(2) Für nicht ausgeschlossene Bestellungen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Warenerhalt. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an den Anbieter zu erklären.
§ 19 Datenschutz und Streitschlichtung
(1) Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung im Rahmen der DSGVO verarbeitet; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
(2) KSW-Beton ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); zwingende verbraucherschützende Vorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats des Verbrauchers bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz der KSW-Beton GmbH.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Stand: 01.06.2026